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Glasverordnung

Glasverordnung einfach erklärt

Unter dem Begriff Glasverordnung versteht man im Sinne der Augenoptik die Verordnung oder Verschreibung einer Brille, also der korrigierten Gläser, durch einen Augenarzt. Die Glasverordnung enthält Angaben zur Korrektur einer Fehlsichtigkeit also einer Weitsichtigkeit, Kurzsichtigkeit, eines Astigmatismus usw..

Nach diesen Vorgaben fertigt der Augenoptiker die passende Brille und er muss sich unbedingt auf die angegebenen Korrekturwerte verlassen können, um die Fehlsichtigkeit auch optimal beheben zu können. Im Zweifelsfall überprüft der Augenoptiker die angegebenen Werte selbst noch einmal durch einen Sehtest.

Eine Glasverordnung ist jedoch keine feststehende Wertetabelle, denn diese Korrekturwerte beziehen sich zeitabhängig auf die sich ständig verändernden Gegebenheiten des alternden Auges, sodaß es notwendig erscheint jedes Jahr einmal zu einem Augenarzt zu gehen und die Sehfähigkeit überprüfen zu lassen.

Augen sollten regelmäßig überprüft werden

Gerade bei Menschen um die Fünfzig beginnt die Hornhaut starrer zu werden, die Linse beginnt sich einzutrüben und die Augenmuskeln werden unbeweglicher. Nicht umsonst zahlen die Krankenkassen einen Zuschuss für den statistischen gesicherten Zuwachs der Fehlsichtigkeit von 0,5 Dioptrien alle 2 Jahre in dieser Altersgruppe. Sollten Sie Kontaktlinsen verordnet bekommen, so gilt das gleiche wie für Brillengläser. Die Glasverordnung sollte also regelmäßig von Augenarzt oder von Augenoptiker überprüft werden.

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