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Phototherapeutische Keratektomie (PTK)

Phototherapeutische Keratektomie (PTK)

Unter einer phototherapeutischen Keratektomie versteht man in der Augenheilkunde ein Behandlungsverfahren mithilfe eines Lasers, welches die Veränderung der Brechkraft der Hornhaut zum Ziel hat. Bei der Augen Laser Behandlung handelt sich dabei jedoch nicht um einen wiederherstellenden chirurgischen Eingriff, sondern um einen vorbeugenden Eingriff bei verschiedenen Augenerkrankungen.

Krankenkasse Kostenübernahme bei PTK

Die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen die Leistung bei folgenden Erkrankungen, wie der wiederkehrenden Hornhauterosion, bei oberflächlichen Hornhautvernarbungen, bei der Hornhaut-Dystrophie, bei der Hornhaut-Degeneration und bei Oberflächendefekten der Hornhaut.

Die Diagnosestellung der genannten Erkrankungen ist einschränkend an eine Reihe von Vorgaben gebunden, die den erwähnten Kassenvorteil nahezu komplett wieder aufheben. Die Augenärzte müssen besonders in der Abrechnung der PTK-Leistung geschult sein, außerdem gibt es Vorgaben zur Art der Dokumentation und der diagnostischen Durchführung der PTK, sodaß wohl das Ergebnis sein sollte, so wenig als möglich davon Gebrauch zu machen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen überprüfen stichprobenartig, mindestens 10% aller Abrechnungen die Dokumentationen. 

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