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Babybrillen

Warum brauchen Babys oftmals schon eine Brille? 

Augenfehler machen sich schon sehr frühzeitig bei Kleinkindern bemerkbar und daher muss gerade in der Zeit, wo sich das Hirn eines Kleinkindes und die Denkleistung ausbildet, darauf geachtet werden, daß auch das Umfeld über die Augen korrekt abgebildet wird. Auch das relativ weit verbreitete Schielen von Kleinkindern muss unbedingt behandelt und kann durch eine Babybrille korrigiert werden.

Diesen Zwecken dient eine frühkindliche Augenuntersuchung, der Reaktionsbeobachtung der Blickrichtung, wenn sich in das Gesichtsfeld des Kindes etwas hineinbewegt, aber auch die Funktion des Farbensehens lässt sich an den Reaktionen und der Mimik des Kleinkinder ersehen, wenn man ihm verschiedene Farben vorhält. Ein Augenspezialist für Kleinkinder bekommt sehr schnell heraus, ob alles in Ordnung ist oder ob eine Korrekturbrille bzw. die Abdeckung eines Auges erforderlich ist.

Welche Anforderung werden an Babybrillen gestellt?

Babybrillen sollten leicht sein und einen festen, aber bequemen  Sitz vor den Augen haben.

Als Brillengestelle empfehlen sich möglichst biegsame Gestelle aus Silikon, oder aus Titanflex und es sollten keine Scharniere für die Bügel enthalten sein, sondern über ein Gummispannband direkt den Kopf umfassen. So kann die Brille kaum verrutschen und die Ohren werden nicht belastet. Ebenso sollte das Material antiallergisch und hautschonend sein. Die Korrekturgläser sollten aus zerstörungsarmen Kunststoff hergestellt sein. Das Brillendesign sollte spielerisch und funktionell sein, sodaß die Sehhilfe von dem Baby angenommen und gerne benutzt wird.

Bezahlen die Gesetzlichen Krankenkassen Babybrillen?

Bei Baby-oder Kinderbrillen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für eine Brille teilweise. In der Regel ist dies ein Pauschalbetrag, der sich am Alter des Kindes und an der Stärke der Brillengläser orientiert. Auch hier gilt natürlich: je höher der Aufwand, desto größer die Kosten!

Eine Kostenübernahme wird bis zum 18. Lebensjahr gewährt, wobei die Erstanschaffung und die Wiedergewährung des Sehhilfebeitrages nur bis zum 14. Lebensjahr gilt. Danach werden nur noch ein Teil der Kosten übernommen, sofern sich die Sehstärke um 0,5 Dioptrien verändert hat.

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